Unsere Heinrich-Heine-Grundschule Mühlau, dessen Schulgebäude 1895 errichtet wurde, wird derzeit von 113 Kindern in sechs Klassen besucht, welche von acht Lehrern unterrichtet werden. Die Schülerschaft setzt sich überwiegend aus dem unmittelbaren Wohnumfeld der Schule sowie den Nachbarorten Burgstädt, Penig oder Limbach zusammen. Für das erfolgreiche Lernen ist eine ausgeglichene, harmonische und von freundschaftlichem Umgang geprägte Atmosphäre unerlässlich. Unsere Schüler bekommen dafür von der Schulleiterin Frau Schreckenbach sowie den weiteren Lehrern die notwendigen Werte und Normen auf vielfältige Art und Weise vermittelt. Leistungsstarke sowie leistungsschwache Schüler werden durch differenzierte Unterrichtsführung, regelmäße Teilnahme am Förderunterricht, in unseren Arbeitsgemeinschaften und durch Integrationsmaßnahmen mit Erfolg gefördert. Nachmittags werden eine Vielzahl von Ganztagsangeboten, wie z.B. Chor, Theater, Tanzen, Zaubern, Yoga, Englisch, Sport, Lesen etc. zur Verfügung gestellt, welche auch zahlreich von unseren Schülern genutzt werden. Außerdem nehmen unsere Kinder mit großer Einsatzbereitschaft und Freude an vielfältigen kulturellen Veranstaltungen teil. Dies umfasst z. B. Beiträge und Bühnenprogramme für unsere Gemeinde, diverse sportliche Wettkämpfe auch in Zusammenarbeit mit den benachbarten Schulen, Matheolympiaden, Informatikwettbewerbe, Tage der offenen Tür, Schulfeste, Talentefeste oder Lesewettbewerbe. Unser Schulprogramm soll den Kindern ein intensives und freudvolles Lernen ermöglichen.
Einladung Pojektzirkus
MANEGE FREI … heißt es wieder an der Heinrich-Heine-Grundschule Mühlau, denn in der Woche vom 20. bis 24. Oktober 2025 gastiert der Projektzirkus „Probst“ auf der Wiese hinter der Kita und verwandelt unsere Schülerinnen und Schüler in Zirkusartisten.
Wir laden Sie hiermit zu den großen Galavorstellungen ein:
Donnerstag, 23.10.25 um 17:00 Uhr
Freitag, 24.10.25 um 9:00 Uhr
Freitag, 24.10.25 um 17:00 Uhr
Eintritt: Erwachsene 12 €, Kinder (3 – 15 Jahre) 4 €
Die Schüler und Lehrer der Heinrich-Heine-Grundschule Mühlau würden sich sehr freuen, Sie als Gäste begrüßen zu dürfen.
Info-Elternabend Einschulung 2026 am 21.10.2025: Einladung
Schulanmeldung Einschulung 2026
Liebe Eltern,
die Schulanmeldung zur Einschulung der Kinder, die bis zum 30.06.2026 das sechste Lebensjahr vollenden, findet am
Dienstag, dem 02.09.2025 von 09:00 Uhr bis 15:00 Uhr und
Donnerstag, dem 04.09.2025 von 12:00 Uhr bis 18:00 Uhr
im Sekretariat der Grundschule statt.
Sollte Ihnen die Wahrnehmung dieser Termine auf Grund von Abwesenheit (z.B. Urlaub) nicht möglich sein, bitten wir um Rücksprache.
Im Vorjahr zurückgestellte Kinder müssen erneut angemeldet werden!
Auch wenn Ihr Kind später eingeschult werden soll, müssen Sie Ihr Kind dennoch in der Schule anmelden, wenn es das Einschulungsalter erreicht hat. Die Schulleiterin wird die Entscheidung über eine Zurückstellung in Abstimmung mit den Eltern und dem Schularzt treffen.
Kinder, die das sechste Lebensjahr bis 30.09.2026 vollenden, können auf Wunsch der Erziehungsberechtigten vorzeitig angemeldet werden, gelten dann jedoch als schulpflichtig.
Zur Schulanmeldung werden folgende Unterlagen benötigt:
- Geburtsurkunde des Kindes,
- Schüleraufnahmebogen (bitte bereits vollständig ausgefüllt und von den Sorgeberechtigten unterschrieben zur Anmeldung mitbringen → das Formular wird im Kindergarten Mühlau ausgeteilt bzw. steht hier zum Download bereit: Schüleranmeldebogen)
- Nachweis des alleinigen bzw. gemeinsamen Sorgerechts bei unverheirateten Eltern,
- Nachweis des Masernimpfschutzes.
Den Termin für die Einschulungsuntersuchung können Sie über das Buchungsportal des Gesundheitsamtes bereits vorab online vereinbaren:
Elternbrief Einschulungsuntersuchung
Link zum Terminportal: https://mitdenken.sachsen.de/1051183
Bitte teilen Sie uns zur Schulanmeldung dann Ihren Termin mit.
Falls Sie ein Kind mit Wohnsitz in einem anderen Schulbezirk (z.B. aus Nachbarorten) an der Grundschule Mühlau anmelden wollen, können Sie einen begründeten Ausnahmeantrag zur Beschulung außerhalb des festgelegten Grundschulbezirks stellen. Das Landesamt für Schule und Bildung entscheidet dann gemeinsam mit den betreffenden Schulleitungen über die Aufnahme. Bitte reichen Sie dazu folgendes Formular bei uns ein: Ausnahmeantrag anderer Schulbezirk
Sollten Sie Ihr Kind an einer Grundschule in freier Trägerschaft anmelden wollen, müssen Sie dennoch die staatliche Grundschule des zuständigen Schulbezirks darüber informieren: Anzeige Anmeldung freie Schule
Wenn Sie einen Hortplatz benötigen, müssen Sie Ihr Kind zusätzlich in dem Hort anmelden, den das Kind besuchen soll. Mit der Schulanmeldung steht Ihnen nicht automatisch ein Hortplatz zur Verfügung. Setzen Sie sich diesbezüglich bitte direkt mit unserem Hort in Verbindung.
Bei Rückfragen hilft Ihnen unser Sekretariat gern weiter.
Auswahlkriterien für das Aufnahmeverfahren
Allgemeines:
Schülerbeförderung:
Für Kinder, die zum Schulbesuch einen Bus benötigen, hat der Verkehrsverbund Mittelsachsen zur Beantragung der Schülerbeförderung ein Online-Portal eingerichtet. Hier finden Sie zur Erläuterung einen Elternbrief dazu: Elternbrief_Schülerbeförderung
Mittagsversorgung:
Sehr geehrte Eltern,
Familien mit einem Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, Sozialhilfe nach dem SGB XII, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetzes können über das Bildungs- und Teilhabepaket des Landkreises Mittelsachsen Zuschüsse zur Finanzierung des Mittagessens Ihrer Kinder erhalten. Unter dem folgenden Link finden Sie die notwendigen Formulare und Informationen zur Beantragung:
Anmeldung ukrainische Schüler:
Für die Anmeldung ukrainischer Kinder und Jugendlicher an sächsischen Schulen wurde seitens des Landesamtes für Schule und Bildung ein Onlinemeldeportal eingerichtet. Das Portal wird ab dem 25.03.2022, um 8:00 Uhr, unter folgendem Link zu erreichen sein: https://www.schulportal.sachsen.de/ukraine
Transparenzhinweis:
Seit 1. Januar 2023 ist das Sächsische Transparenzgesetz vom 19. August 2022 (Sächs-GVBl. S. 486) in Kraft. Es gewährt jeder Person ein Recht auf Zugang zu den bei einer transparenzpflichtigen Stelle im Freistaat Sachsen verfügbaren Informationen, soweit keine Ausnahme gilt (Transparenzanspruch). Schulen sind transparenzpflichtige Stellen nur, soweit Informationen über den Namen von Drittmittelgebern, die Höhe der Drittmittel und die Laufzeit der mit Drittmitteln finanzierten abgeschlossenen Forschungsvorhaben betroffen sind.